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MAXSTRASSE 5, 13347 BERLIN-WEDDING: U9 NAUENERPLATZ | U9,U6 LEOPOLDPLATZ | BUS 247 MAXSTRASSE
Hygienekonzept der International Christian Revival Church unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliners Senats
Stand 19.01.2021
1. Die Räumlichkeiten betreffende Hygienemaßnahmen
1.1 Vor und während der Gottesdienste werden die Gemeinderäume gründlich gelüftet. Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten inkl. der sanitären Anlagen werden genutzt, um möglichst viel Außenluft in die Räumlichkeiten zu bringen. Die Belüftung beginnt spätestens 45 Minuten vor Beginn der Gottesdienste und endet, wenn möglich, mit dem Ende derselben. Es wird dabei mindestens einmal pro Stunde eine Stoß- und Querlüftung durch geöffnete Fenster und Türen über mindestens 10 Minuten durchgeführt. Dabei wird darauf geachtet, dass nicht in Räume gelüftet wird, die ihrerseits nicht oder schlecht zu lüften sind (z.B. keine Lüftung in den Hausflur).
1.2 Die Gemeinderäume werden vor Beginn des Gottesdienstes intensiv gereinigt.
1.3 Kontaktflächen sowie in besonderem Maße kontaminierte Flächen werden zusätzlich desinfiziert.
1.4 Die Räumlichkeiten für die Kinder und die Küche bleiben vorerst geschlossen.
1.5 Es sind Hinweisschilder zur Einhaltung notwendiger Hygienevorschriften gut sichtbar vor und in den Räumlichkeiten angebracht, welche durch zusätzliche Piktogramme die jeweils aktuellen Verhaltensregeln verdeutlichen.
1.6 Am Eingang und vor den sanitären Räumlichkeiten befindet sich eine geeignete Händedesinfektion. Es stehen zusätzliche Flächendesinfektionsmittel bereit.
2. Personen betreffende Hygienemaßnahmen
2.1 Bei jedem Gottesdienst ist ein Kirchdienst oder eine verantwortliche Person anwesend, durch welche die Einhaltung der Verhaltensregeln sichergestellt wird.
2.2 Alle Gottesdienstbesucher tragen beim Betreten der Gemeinderäume medizinische Masken (MNS / Operations-(OP)Maske oder FFP2 / KN95 / FFP3 Maske), die Masken werden dauerhaft, d. h. auch am Platz, aufbehalten.
2.3 Der Sitz- bzw. Stehabstand zwischen den Teilnehmenden nicht gleicher Hausgemeinschaft beträgt mindestens 1,5 Meter in jede Richtung. Sitzgelegenheiten sind entsprechend vor dem Gottesdienst aufgestellt.
2.4 Alle Gottesdienstbesucher werden für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen über Ansagen während des Gottesdienstes, Hinweisschilder, persönliche Ansprache (wie dem Austausch vor Ort, am Telefon, durch soziale Medien etc.) und aktives Vorleben sensibilisiert.
2.5 Auf Körperkontakt der Gottesdienstbesucher nicht gleicher Hausgemeinschaft wird vollkommen verzichtet.
2.6 Personen mit augenscheinlichen Symptomen eines Atemwegsinfektes haben keinen Zuritt und sind gebeten, zu Hause zu bleiben.
2.7 Alle anwesenden Personen werden mit Vor- und Familiennamen, vollständiger Anschrift und Telefonnummer in einer Liste erfasst. Die Anwesenheitszeit ergibt sich aus der Dauer des Gottesdienstes. Diese Liste wird vorschriftsmäßig für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Anwesenheitsliste vernichtet. Die Eintragungen in die Liste werden datenschutzkonform erhoben.
2.8 Kinder sind bis auf weiteres vom Präsensgottesdienst ausgeschlossen.
3. Gemeinsame Handlungen betreffende Hygienemaßnahmen
3.1 Die Gottesdienste sind zeitlich begrenzt und dauern nicht mehr als 60 Minuten. Auf die übliche Zeit der Gemeinschaft in den Gemeinderäumen wird verzichtet.
3.2 Beim Abendmahl bewegt sich jeder Teilnehmende einzeln und angeleitet durch einen Ordner zur kontaktlosen Vergabe des Stück Brotes durch eine zusätzlich mit Handschuh geschützten Person. Ein Einzelkelch kann hierbei ebenfalls kontaktlos aufgenommen werden. Beides wird am Platz eingenommen.
3.3 Auf gemeinsamen Gesang wird verzichtet. In der Lobpreis- und Anbetungszeit singt maximal eine Person mit Nasen-Mundbedeckung in einem seitlichen und frontalen Mindestabstand von 3 Metern. Die Ausgabe von Rhythmusinstrumenten entfällt.
3.4 Das Verlassen und Betreten der Gemeinderäume wird durch einen Ordner begleitet, so dass jederzeit die notwendigen sozialen Abstände eingehalten werden.
3.5 Chorgesänge sowie intensiv artikulierte Proklamationen in der Gruppe sind untersagt.
3.6 Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern werden spätestens zwei Werktage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt.
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